Die Samenspende ist in Deutschland durch mehrere Gesetze geregelt, u.a.:
– Samenspenderregistergesetz (SaRegG)
– Transplantationsgesetz (TPG)
– Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Das gezeugte Kind hat das Recht, seine Abstammung zu kennen. Es kann also nach Vollendung des 16. Lebensjahres beim Samenspenderregister die Identität seines Spenders erfragen. Ob und wie ein Kontakt zu möglichen Spenderkindern besteht, bleibt Dir überlassen. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung.
Rechtlich ist für Dich klar geregelt: Eine Vaterschaftsanerkennung ist gesetzlich ausgeschlossen. Du wirst von sämtlichen Ansprüchen im Bereich des Sorge-, Unterhalts- und Erbrecht freigestellt.